Um die Pflegequalität der Leistungen gem §112 SGB XI (Qualitätsverantwortung der Träger von Pflegeeinrichtungen) zu sichern und weiterzuentwickeln , ist das Kennen und Anwenden der sogenannten Expertenstandards unerlässlich. Die Expertenstandards, die auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Verfahren entwickelt wurden und die gem. § 113a SGB XI für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich sind, tragen entscheidend zur Prophylaxe sowie zur Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen dar.
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